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   OLG Frankfurt, 12.08.1947 - Ss 92/47   

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https://dejure.org/1947,584
OLG Frankfurt, 12.08.1947 - Ss 92/47 (https://dejure.org/1947,584)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.1947 - Ss 92/47 (https://dejure.org/1947,584)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 1947 - Ss 92/47 (https://dejure.org/1947,584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • landesarchiv-bw.de

    "Euthanasie"-Prozess gegen Walter Eugen Schmidt und Helene Schürg

  • junsv.nl

    Auswahl der zu tötenden Geisteskranke und Verlegung in die Euthanasieanstalt Hadamar sowie Tötung von Geisteskranken durch Giftinjektionen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 11.05.1920 - II 337/20

    Freiheitsberaubung und Hausfriedensbruch durch Mitglieder der Arbeiterwehr. Ist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.1947 - Ss 92/47
    Dass aber der Angeklagte wusste, dass der an ihn ergangene angebliche Befehl ihm die Begehung von Morden zumutete, ist von der Strafkammer mit Recht bejaht worden; darum schuldete der Angeklagte Dr. Schmidt dem Angeblichen Befehl keinen Gehorsam und kann sich von seiner strafrechtlichen Verantwortung durch die Berufung auf einen Befehl nicht befreien (RGSt. 54, 337).

    Dass der Angeklagte Dr. Schmidt, auf dessen Weisung die Angeklagte Schürg die tödlichen Spritzen gegeben hat, mittelbarer Täter war, schliesst die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Tatmittlers ("dolosen Werkzeugs") nicht aus (vgl. RGSt. 54, 337).

  • RG, 19.03.1936 - 2 D 98/36

    1. Welche Bedeutung haben bewußt falsche Vorbehalte im Vermögensverzeichnis bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.1947 - Ss 92/47
    Auch das Bewusstsein, die Handlungsweise verstosse möglicherweise gegen irgendwelche, wenn auch im einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (RGSt. 70, 142), reicht zweifelsfrei aus, und bei der Tötung von Menschen ist dieses Bewusstsein in aller Regel vorhanden.
  • RG, 24.10.1930 - I 1035/30

    Wann kann von der Anwendung des § 79 StGB. abgesehen und die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.1947 - Ss 92/47
    Es genügt zwar an sich, dass ein Zusammenhang zwischen der Gesetzesverletzung und dem Urteil möglich ist (RGSt. 44, 345; 64, 413).
  • RG, 28.06.1927 - I 587/27

    1. Wird bei einer nach § 266 Abs. 2 StPO. unzulässigen Aburteilung durch die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.1947 - Ss 92/47
    Es erscheint aber ausgeschlossen, dass die Strafkammer zu einem anderen Urteil gekommen wäre, wenn die Entscheidung über die Beeidigung der Zeugen verkündet worden wäre (RGSt. 61, 353; 64, 380).
  • OLG Frankfurt, 20.10.1948 - Ss 160/48

    Revisionsurteil des wegen Euthanasie gegen Dr. Adolf Wahlmann, Pauline Kneissler

    Die Entstehung dieses Programms, der Aufbau der Organisationen, die zu seiner Durchführung geschaffen wurden, und diese Durchführung selbst sind in zwei Urteilen des erkennenden Senats (Ss 92/47 vom 12.8.1947 1, abgedruckt in SJZ 1947, 621 und HESt. 1, 67 sowie Ss 206/47 vom 16.4.1948 2) erörtert worden.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil Ss 92/47 vom 12.8.1947 ausgeführt hat, können zum Zwecke einheitlicher Verhandlung und Entscheidung verbundene Verfahren wieder getrennt werden, ohne dass es dazu eines besonderen Beschlusses bedarf.

    Die Tötung von geisteskranken Patienten in den Heil- und Pflegeanstalten des Deutschen Reiches ging auf einen Erlass Adolf Hitlers vom 1.9.1939 zurück, dessen rechtliche Bedeutung als einer Willenskundgebung ohne Rechtsnormcharakter in den Urteilen des erkennenden Senates Ss 92/47 und Ss 206/47 vom 12.8.1947 und 16.4.1948 eingehend dargelegt worden ist.

  • LG Gera, 09.02.2005 - 401 Js 15947/00

    Rosemarie Albrecht

    So hatte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes bereits im Jahre 1956, also weit vor der Einführung des § 25 Abs. 1 StGB im Jahre 1969 entschieden, dass grundsätzlich Täter ist, wer mit eigener Hand einen Menschen tötet, selbst wenn er es unter dem Einfluß und in Gegenwart eines anderen nur in dessen Interesse tut (vgl. BGHSt 8, 393 f.; vgl. ferner auch: BGHSt 19, 135; BGH NJW 1968, 1339 f.; sowie die lesenswerten Entscheidungen zu NS-Verbrechen: Urteil des BGH v. 01.03.1951, Az. 3 StR 333/51; OLG Frankfurt, Urteil v. 12.08.1947, Az. Ss 92/47 (Euthanasie), HESt, Bd. I, S. 67 f. ; Kammergericht, Urteil v. 24.08.1946, Az. 1 Ss 48/46 und 45/46 (Euthanasie), HESt, Bd. I, S.85 f.).
  • OLG Frankfurt, 21.06.1949 - Ss 199/49

    Erschiessung eines deutschen Soldaten, der versucht hatte in die Unterkunft

    Dass indessen nach geltendem Rechte eine Berechtigung zu solcher Sterbehilfe nicht besteht, ist herrschende Ansicht und auch vom Oberlandesgericht Frankfurt wiederholt bestätigt worden (vgl. Urteil vom 12.8.1947 Ss 92/47 in HRR Bd.I S.70).
  • OLG Frankfurt, 16.04.1948 - Ss 206/47

    Auswahl der zu tötenden Geisteskranken und Verlegung in die Euthanasieanstalt

    Die Entstehung des sogen. Euthanasieprogramms des Nationalsozialismus, der Aufbau der Organisationen, die zur Durchführung des Programms geschaffen wurden und die Durchführung des Programms selbst sind im Urteil des erkennenden Senats Ss 92/47 vom 12.August 1947 (abgedr. in SJZ 1947, 621) erörtert worden.
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